Großwärmepumpe (GWP)

Grundsätzlich werden große Wärmepumpen als Großwärmepumpen bezeichnet. Abgekürzt werden Großwärmepumpen mit dem Kürzel GWP.

"Die Verrechtlichung des Begriffs der Großwärmepumpe steht bisher noch am Anfang. Lediglich im am 08.09.2023 beschlossenen Gebäudeenergiegesetz (GEG) gibt es mittlerweile einen Hinweis: So bezieht sich der Gesetzgeber dort auf Großwärmepumpen „mit einer thermischen Leistung von mindestens 500 Kilowatt“. Weitere Aufschlüsse über die Definition von Großwärmepumpen finden sich weder in Gesetzen noch in Vollzugshilfen und Arbeitsblättern von Behörden.

Die Praxis ist entsprechend uneinheitlich. Der Bundesverband Wärmepumpe e. V. betrachtet Wärmepumpen bereits ab 100 kW thermischer Leistung als Großwärmepumpe.6 Der Bundesverband Geothermie spricht auch schon Wärmepumpen von mehr als 50 kW als Großwärmepumpe an.7 Die Agora Energiewende definiert in ihrer Studie zu Großwärmepumpen aus 2023 Wärmepumpen mit einer Heizleistung von mindestens 500 kW als Großwärmepumpen8 und stellt fest, dass im August 2023 noch keine Großwärmepumpen mit Leistungen von mehr als 10 MW thermisch betrieben werden.9 Seitens der Arbeitsgemeinschaft Fernwärme (AGFW) wird bei der Definition ein funktionaler Ansatz verfolgt: Eine Großwärmepumpe ist demnach eine Wärmepumpe, die zur Einspeisung von Wärme in Fernwärmesysteme geeignet ist.10
Die Großwärmepumpenprojekte, die im Rahmen des Reallabors Großwärmepumpe betrachtet werden, sind durchweg deutlich größer als die von den Verbänden vorgenommenen Einordnungen. Die Bandbreite erstreckt sich von 1,2 MW thermischer Leistung (Projekt der Vattenfall Wärme Berlin AG in Berlin-Köpenick) bis zu 23 MW thermischer Leistung, die in Stuttgart entstehen sollen (Projekt der EnBW Energie Baden-Württemberg AG).

Die größten derzeit in Deutschland geplanten Großwärmepumpen sollen Leistungen im dreistelligen MW-Bereich aufweisen."


Quelle: AGFW, 2023 "Hemmnisse für die Verbreitung von Großwärmepumpen und für die Wärmewende in der Fernwärmeversorgung" (Entwurf)

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